E-Rechnungs-Brücke: Excel- und Word-Rechnungen rechtssicher umwandeln
Wer heute Rechnungen in Word oder Excel schreibt, bekommt daraus ohne Buchhaltungssoftware eine gültige E-Rechnung und kann eingehende lesen und archivieren.
- Typ
- SaaS
- Branche
- Kleinbetriebe Buchhaltung
- Land
- DE
- Aufwand
- mittel
- Start mit
- 10.000–30.000 €
- Belege
- 2
Das Problem
Die Signale zeigen zwei Unsicherheiten bei Kleinbetrieben. Erstens suchen genug Menschen nach „e rechnungspflicht ab 2027“, dass Google den Begriff vorschlägt. Viele wissen offenbar nicht, ab wann sie selbst betroffen sind, und halten 2027 für den Stichtag. Zweitens wird gefragt, ob es kostenlose Software für E-Rechnungen gibt. Das deutet auf Betriebe, die bisher keine Buchhaltungssoftware nutzen. Sie schreiben Rechnungen in Word, Excel oder per Vorlage und wollen dafür kein Abo samt Buchhaltungsumstieg. Ein PDF reicht nach dem Übergang nicht mehr. Gefordert ist ein strukturiertes Format nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931). Dazu kommt die Pflicht, solche Rechnungen zu empfangen und revisionssicher aufzubewahren.
Die Lösung
Ein schlankes Web-Tool, das die vorhandene Arbeitsweise beibehält. Nutzer laden ihre Excel- oder Word-Rechnung hoch oder tragen sie in ein einfaches Formular ein. Das Tool ordnet die Felder zu (Leistungsempfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Positionen, Steuersätze, Leitweg-ID bei Behörden) und erzeugt daraus eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF. Vor dem Export läuft eine Validierung mit klaren Fehlermeldungen auf Deutsch, etwa „Pflichtfeld Käuferreferenz fehlt“. Eingehende E-Rechnungen werden als lesbare Ansicht dargestellt, mit Original-XML und Prüfstatus. Beides landet in einem Archiv mit Aufbewahrungsfristen. Der Export geht per Mail oder Download an die Steuerkanzlei, optional als DATEV-kompatibler CSV-Export. Das Tool ersetzt keine Buchhaltung, sondern ist die Brücke bis zur Umstellung.
Warum jetzt
Die Empfangsfähigkeit gilt in Deutschland für alle inländischen B2B-Unternehmen bereits seit 2025. Für die Ausstellung gelten gestaffelte Übergangsfristen. Nach meinem Kenntnisstand sind es bis Ende 2026 für alle, bis Ende 2027 für Betriebe unter einer Umsatzgrenze und danach für alle. Die genauen Grenzen und aktuelle BMF-Schreiben müssen vor dem Launch geprüft werden. Die Suche nach „pflicht ab 2027“ zeigt, dass die Fristen im Alltag verwechselt oder verschoben wahrgenommen werden. Die Frage nach kostenloser Software zeigt Preissensibilität. Bei diesem Druck ist ein günstiger Einstieg ohne Systemwechsel ein plausibles Angebot.
Warum DACH
Der Markt ist durch deutsches Recht geprägt: § 14 UStG, GoBD, die Standards XRechnung und ZUGFeRD sowie die Leitweg-ID für Behörden. In Österreich und der Schweiz gibt es keine allgemeine B2B-Pflicht, deshalb ist die Idee zunächst auf Deutschland begrenzt. US-Anbieter bedienen diese Spezifika kaum. Es fehlen deutsche Validierungsmeldungen, die Anbindung an das Steuerberater-Ökosystem (DATEV-Export, Weitergabe an die Kanzlei) und Hosting mit DSGVO-Auftragsverarbeitung in der EU. Kleinbetriebe vertrauen zudem eher Kammer-, Verbands- und Steuerberaterempfehlungen als Self-Service-Werbung aus den USA. Ehrlich ist: Deutsche Buchhaltungssoftware-Anbieter decken das Thema ebenfalls ab. Der Unterschied liegt darin, dass dieses Tool ohne Buchhaltungsumstieg und ohne Schulung auskommt.
Zielgruppe
Kleine Gewerbebetriebe, Freiberufler und Solo-Selbstständige in Deutschland mit wenigen Rechnungen pro Monat. Sie schreiben bisher in Word, Excel oder PDF-Vorlagen und nutzen keine eigene Buchhaltungssoftware. Zweite Zielgruppe sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Sie müssen nach meinem Kenntnisstand keine E-Rechnung ausstellen, aber empfangen können. Das Tool würde ihnen vor allem das Lesen und Archivieren abnehmen.
Belege 2
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