Offenlegungsfeste Produktakte für mittelständische Hersteller
Entwicklungs-, Risiko- und Update-Nachweise so ablegen, dass sie im Haftungsfall belastbar und geheimnisgeschützt vorgelegt werden können.
- Typ
- SaaS
- Branche
- Produkthaftung Hersteller
- Land
- DE · AT · CH
- Aufwand
- mittel
- Start mit
- 20.000–50.000 €
- Belege
- 1
Das Problem
Das Signal (BGBl. 2026 I Nr. 321, Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts) zeigt, dass das deutsche Produkthaftungsrecht grundlegend überarbeitet wurde. Der Titel belegt die Modernisierung, nicht jedes Detail. Die Reform setzt erkennbar die EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 um. Nach dieser Richtlinie fallen auch Software und digitale Komponenten unter den Produktbegriff. Hinzu kommen Regeln zur Offenlegung von Beweismitteln und Beweiserleichterungen für Geschädigte. Kleine und mittlere Hersteller haben Entwicklungsunterlagen, Risikobeurteilungen, Prüfprotokolle, Reklamationen und Firmware-Updates meist verstreut in Ordnern, E-Mails und Einzelsystemen. Kommt es zum Streit, müssen sie unter Zeitdruck belegen, was sie wann geprüft, geändert und ausgeliefert haben. Gleichzeitig müssen sie Geschäftsgeheimnisse schützen. Wer das nicht kann, riskiert, dass Beweiserleichterungen zu seinen Lasten greifen. Die genauen Wirkungen im Einzelfall sind anhand des Gesetzestexts zu prüfen.
Die Lösung
Eine Webanwendung, die pro Produktfamilie und Baureihe eine strukturierte „Produktakte“ führt. Sie enthält Risikobeurteilung, Konstruktions- und Prüfnachweise, Stücklisten- und Softwarestände, Sicherheitsupdates, Marktbeobachtung und Reklamationen sowie Warnungen und Rückrufe. Dokumente erhalten Versionierung und manipulationssichere Zeitnachweise. Aufbewahrungsfristen werden überwacht. Bei einer Anfrage, etwa durch Gericht, Anwalt oder Versicherer, erzeugt ein Export-Workflow ein Offenlegungspaket. Geschäftsgeheimnisse werden markiert, Teile geschwärzt oder gestaffelt freigegeben, und jeder Abruf wird protokolliert. Das Produkt ist ein Dokumentations- und Nachweiswerkzeug und ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum jetzt
Das Signal zeigt ein verkündetes Gesetz. Hersteller müssen ihre Prozesse jetzt anpassen, bevor die neuen Regeln für neu in Verkehr gebrachte Produkte greifen. Der Stichtag ergibt sich aus der EU-Richtlinie und dem Gesetzestext und ist vor Vertriebsstart zu verifizieren. Produktakten lassen sich nicht nachträglich rekonstruieren, daher gilt: Wer früh beginnt, hat bei später in Verkehr gebrachten Produkten eine lückenlose Historie. Zudem fragen Produkthaftpflichtversicherer und Großkunden zunehmend nach Nachweisen. Das ist eine Einschätzung, keine belegte Zahl.
Warum DACH
Das deutsche Gesetz knüpft an deutsche Prozess- und Beweislogik an (ZPO, Geschäftsgeheimnisgesetz, Produkthaftungsgesetz). Österreich (PHG) setzt die Richtlinie national um, und die Schweiz hat ein eigenes PrHG, das für Exporteure in die EU relevant bleibt. US-Anbieter für Product Compliance oder eDiscovery denken in Discovery-Verfahren, die es im deutschen Zivilprozess so nicht gibt. Deutsche Offenlegungsregeln, Schwärzung nach Geschäftsgeheimnisschutz, deutschsprachige Normbezüge (CE, Maschinenverordnung, ProdSG, DIN/EN) und DSGVO-konforme Datenhaltung in der EU sind für sie keine Kernfunktion. Der Mittelstand kauft zudem eher über Verbände, Kammern, Versicherungsmakler und QM-Berater als über Self-Service-Vertrieb.
Zielgruppe
Hersteller mit etwa 20 bis 250 Mitarbeitenden, deren Produkte Software, Firmware oder vernetzte Komponenten enthalten. Beispiele sind Elektro- und Gerätehersteller, Maschinenbauzulieferer, Hersteller von Smart-Home-, Mess- und Steuerungstechnik sowie Sport- und Haushaltsprodukten. Ansprechpersonen sind Geschäftsführung, Qualitätsmanagement oder Produktsicherheitsbeauftragte.
Belege 1
- #01BGBLNeue PflichtGesetzgebung DE · DE · 29.10.2026BGBl. 2026 I Nr. 321
Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Oktober 2026
Geschäftsmodell, Kanäle für die ersten Kunden, MVP-Plan, Wettbewerb, Recht und Risiken.
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